Ex-Zonen: Einteilung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche

7. Juli 2026 Edited 7. Juli 2026

In vielen Betrieben gehört der Umgang mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben zum Alltag. Damit Explosionen von vornherein vermieden oder im Ernstfall beherrschbar bleiben, werden gefährdete Bereiche in sogenannte Ex-Zonen eingeteilt. Dieser Ratgeber zeigt, wie die sechs Zonen klassifiziert werden, welche Rechtsgrundlagen gelten und wie Sie Bereiche und Geräte korrekt kennzeichnen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ex-Zonen sind Bereiche mit Explosionsgefährdung, in denen brennbare Stoffe verarbeitet, gelagert oder transportiert werden.
  • Es gibt sechs Zonen: 0, 1, 2 für Gas, Dampf und Nebel sowie 20, 21, 22 für Staub, gestaffelt nach Häufigkeit der gefährlichen Atmosphäre.
  • Die Einteilung ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Grundlage der Rechtsvorschriften GefStoffV und ATEX.
  • Bereiche und Geräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein, Geräte zusätzlich nach ATEX zertifiziert.

Was sind Ex-Zonen?

Ex-Zonen sind Bereiche, in denen eine Explosionsgefährdung besteht, vor allem dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet, hergestellt, transportiert oder gelagert werden. Unterschieden wird zwischen Gas-, Dampf- und Nebelatmosphären sowie Staubatmosphären. Die Zonen klassifizieren die Bereiche nach Häufigkeit, Dauer und Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre. Sie sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Basis für Schutzmaßnahmen, Gerätekategorien und Prüfintervalle.


Welche Bereiche sind explosionsgefährdet?

Explosionsfähige Stoffe kommen nicht nur in der Chemie oder im Bergbau vor, sondern auch im Lager und in der Intralogistik. Betroffen sind alle Bereiche, in denen explosionsfähiges Gas oder brennbarer Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird.

  • GefahrstofflagerLagerbereiche mit entzündbaren Flüssigkeiten oder Gasen.
  • Gasbetriebene Anlagen und ChemikalienBereiche, in denen Dämpfe oder Gase freigesetzt werden können.
  • Handling organischer StäubeZum Beispiel Mehl, Holz oder Zucker, die brennbare Staubwolken bilden können.

Die sechs Ex-Zonen im Überblick

Die Einteilung richtet sich danach, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt und ob sie von Gas oder Staub verursacht wird.

Gas-, Dampf- und Nebelatmosphären

ZoneDauer und HäufigkeitBeispiel
Zone 0ständig, lang oder häufigInnenräume von Behältern, Reaktoren, Tanks, Rohrleitungen
Zone 1gelegentlich im NormalbetriebFüll- und Entleerstellen, Pumpen, Armaturen
Zone 2selten und kurzzeitiggut belüftete Bereiche um Zone 1, kurzzeitige Leckagen

Staubatmosphären

ZoneDauer und HäufigkeitBeispiel
Zone 20ständig, lang oder häufigInnenräume von Silos, Mühlen, Staubfiltern, Trocknern
Zone 21gelegentlich im NormalbetriebAbfüll- und Sackschütten, Bereiche um Filter und Siebe
Zone 22selten und kurzzeitigUmgebung staubführender Anlagen bei Leckagen oder Störfällen
Kurz gemerkt

Die Begriffe sind nicht exakt in Zahlen definiert. In Fachkreisen gilt "häufig" als mehr als 50 Prozent der Betriebszeit, "gelegentlich" als etwa 1 bis 10 Prozent. Im Zweifel wird die höhere Zone zugeteilt.


Rechtsgrundlagen für Ex-Bereiche

Die wichtigste Grundlage bilden in Deutschland die Gefahrstoffverordnung und die ATEX-Richtlinien der EU. Aus ihnen ergibt sich, dass die Abläufe der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch für den Explosionsschutz gelten.

Die wichtigsten Vorgaben
  • GefStoffV §11 Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
  • ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG Explosionsschutzdokument und Zoneneinteilung
  • ATEX 2014/34/EU Zertifizierung von Geräten für Ex-Bereiche
  • TRGS 700 und 800 Technische Regeln für Brand- und Explosionsschutz
  • TRBS 1201 Teil 1 wiederkehrende Prüfungen der Explosionssicherheit
  • EN/IEC 60079-0 Kennzeichnung der Geräte und Betriebsmittel

Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Ersetzen, Vermeiden, Schützen

Nach §11 GefStoffV müssen Sie Gegenmaßnahmen in einer festen Reihenfolge prüfen. Erst wenn sich Explosionsgefahren nicht vermeiden lassen, wird über die Einteilung von Ex-Zonen entschieden.

  1. 1
    ErsetzenExplosionsfähige Stoffe durch ungefährliche ersetzen oder auf Verfahren ohne Explosionsgefahr umstellen.
  2. 2
    VermeidenDie Entstehung einer Explosion mit technischen und organisatorischen Mitteln so weit wie möglich unterbinden.
  3. 3
    SchützenDie Auswirkungen einer Explosion gering halten, etwa durch bauliche Maßnahmen, Schutzausrüstung, Löschmittel und Schulung.

Pflichten der Betriebe und Kennzeichnung

Besteht in Ihrem Betrieb Explosionsgefahr und wurden Ex-Zonen definiert, gehören diese Maßnahmen dazu:

  • Bereiche kennzeichnenGelbe Warnzeichen mit schwarzem "Ex" nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010, gut sichtbar und in ausreichender Größe.
  • Zündquellen ausschließenIn den betroffenen Bereichen keine Zündquellen verwenden.
  • Explosionsschutzdokument führenGemäß ATEX und GefStoffV, mit Inhalten nach DGUV-Information 213-106.
  • Geräte richtig kennzeichnenBetriebsmittel in Ex-Zonen müssen nach ATEX 2014/34/EU zertifiziert und nach EN/IEC 60079-0 gekennzeichnet sein, mit Angaben zu Kategorie, Zündschutzart und Temperaturklasse.
  • Wiederkehrend prüfenDie Explosionssicherheit regelmäßig nach TRBS 1201 Teil 1 prüfen lassen.

Wichtig: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Die konkrete Zoneneinteilung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Ziehen Sie im Zweifel eine sachverständige Person hinzu.


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Fazit

Ex-Zonen ordnen explosionsgefährdete Bereiche nach der Häufigkeit einer gefährlichen Atmosphäre und unterscheiden dabei Gas und Staub. Die Einteilung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richtet sich nach GefStoffV und ATEX. Wichtig sind die klare Kennzeichnung von Bereichen und Geräten, das Explosionsschutzdokument und wiederkehrende Prüfungen.

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Häufige Fragen zu Ex-Zonen

Was sind Ex-Bereiche?

Ex-Bereiche sind alle Lager-, Produktions- und Förderstätten, an denen explosionsfähiges Gas oder brennbarer Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird. In der Praxis sind das zum Beispiel ein Gefahrstofflager, eine gasbetriebene Anlage oder die Entstehung gefährlicher Dämpfe beim Einsatz von Chemikalien. Sie werden im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung identifiziert.

Wie werden Ex-Zonen festgelegt?

Da die Explosionsgefahr nicht überall gleich hoch ist, werden gefährdete Bereiche in Zonen unterteilt. Maßgeblich sind Häufigkeit und Dauer der Gefahr sowie die Frage, ob die Atmosphäre von Gasen, Dämpfen und Nebel oder von brennbaren Stäuben verursacht wird. Die Zuordnung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und wird im Explosionsschutzdokument festgehalten.

Welche Ex-Zonen gibt es?

Es gibt sechs Zonen. Für Gas, Dampf und Nebel sind das die Zonen 0, 1 und 2, für Staub die Zonen 20, 21 und 22. In den Zonen 0 und 20 ist eine explosionsfähige Atmosphäre ständig, lang oder häufig vorhanden, in den Zonen 1 und 21 gelegentlich im Normalbetrieb, in den Zonen 2 und 22 nur selten und kurzzeitig.

Was bedeuten häufig, gelegentlich und selten?

Diese Begriffe sind in den Normen nicht mit festen Zahlen belegt. In Fachkreisen gilt "häufig" als mehr als 50 Prozent der Betriebszeit und "gelegentlich" als etwa 1 bis 10 Prozent. Im Zweifel sollten Sie die höhere Ex-Zone zuteilen.

Müssen Geräte in Ex-Zonen besonders gekennzeichnet sein?

Ja. Geräte und Betriebsmittel in Ex-Zonen müssen nach ATEX 2014/34/EU zertifiziert und nach EN/IEC 60079-0 gekennzeichnet sein. Das Typenschild enthält unter anderem Gruppe und Kategorie, Zündschutzart, Temperaturklasse und die maximale Oberflächentemperatur. Nur passend zertifizierte Geräte dürfen im jeweiligen Bereich eingesetzt werden.
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