In vielen Betrieben gehört der Umgang mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben zum Alltag. Damit Explosionen von vornherein vermieden oder im Ernstfall beherrschbar bleiben, werden gefährdete Bereiche in sogenannte Ex-Zonen eingeteilt. Dieser Ratgeber zeigt, wie die sechs Zonen klassifiziert werden, welche Rechtsgrundlagen gelten und wie Sie Bereiche und Geräte korrekt kennzeichnen.
- Ex-Zonen sind Bereiche mit Explosionsgefährdung, in denen brennbare Stoffe verarbeitet, gelagert oder transportiert werden.
- Es gibt sechs Zonen: 0, 1, 2 für Gas, Dampf und Nebel sowie 20, 21, 22 für Staub, gestaffelt nach Häufigkeit der gefährlichen Atmosphäre.
- Die Einteilung ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Grundlage der Rechtsvorschriften GefStoffV und ATEX.
- Bereiche und Geräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein, Geräte zusätzlich nach ATEX zertifiziert.
Was sind Ex-Zonen?
Ex-Zonen sind Bereiche, in denen eine Explosionsgefährdung besteht, vor allem dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet, hergestellt, transportiert oder gelagert werden. Unterschieden wird zwischen Gas-, Dampf- und Nebelatmosphären sowie Staubatmosphären. Die Zonen klassifizieren die Bereiche nach Häufigkeit, Dauer und Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre. Sie sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Basis für Schutzmaßnahmen, Gerätekategorien und Prüfintervalle.
Welche Bereiche sind explosionsgefährdet?
Explosionsfähige Stoffe kommen nicht nur in der Chemie oder im Bergbau vor, sondern auch im Lager und in der Intralogistik. Betroffen sind alle Bereiche, in denen explosionsfähiges Gas oder brennbarer Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird.
- GefahrstofflagerLagerbereiche mit entzündbaren Flüssigkeiten oder Gasen.
- Gasbetriebene Anlagen und ChemikalienBereiche, in denen Dämpfe oder Gase freigesetzt werden können.
- Handling organischer StäubeZum Beispiel Mehl, Holz oder Zucker, die brennbare Staubwolken bilden können.
Die sechs Ex-Zonen im Überblick
Die Einteilung richtet sich danach, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt und ob sie von Gas oder Staub verursacht wird.
Gas-, Dampf- und Nebelatmosphären
| Zone | Dauer und Häufigkeit | Beispiel |
|---|---|---|
| Zone 0 | ständig, lang oder häufig | Innenräume von Behältern, Reaktoren, Tanks, Rohrleitungen |
| Zone 1 | gelegentlich im Normalbetrieb | Füll- und Entleerstellen, Pumpen, Armaturen |
| Zone 2 | selten und kurzzeitig | gut belüftete Bereiche um Zone 1, kurzzeitige Leckagen |
Staubatmosphären
| Zone | Dauer und Häufigkeit | Beispiel |
|---|---|---|
| Zone 20 | ständig, lang oder häufig | Innenräume von Silos, Mühlen, Staubfiltern, Trocknern |
| Zone 21 | gelegentlich im Normalbetrieb | Abfüll- und Sackschütten, Bereiche um Filter und Siebe |
| Zone 22 | selten und kurzzeitig | Umgebung staubführender Anlagen bei Leckagen oder Störfällen |
Die Begriffe sind nicht exakt in Zahlen definiert. In Fachkreisen gilt "häufig" als mehr als 50 Prozent der Betriebszeit, "gelegentlich" als etwa 1 bis 10 Prozent. Im Zweifel wird die höhere Zone zugeteilt.
Rechtsgrundlagen für Ex-Bereiche
Die wichtigste Grundlage bilden in Deutschland die Gefahrstoffverordnung und die ATEX-Richtlinien der EU. Aus ihnen ergibt sich, dass die Abläufe der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch für den Explosionsschutz gelten.
- GefStoffV §11 Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
- ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG Explosionsschutzdokument und Zoneneinteilung
- ATEX 2014/34/EU Zertifizierung von Geräten für Ex-Bereiche
- TRGS 700 und 800 Technische Regeln für Brand- und Explosionsschutz
- TRBS 1201 Teil 1 wiederkehrende Prüfungen der Explosionssicherheit
- EN/IEC 60079-0 Kennzeichnung der Geräte und Betriebsmittel
Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Ersetzen, Vermeiden, Schützen
Nach §11 GefStoffV müssen Sie Gegenmaßnahmen in einer festen Reihenfolge prüfen. Erst wenn sich Explosionsgefahren nicht vermeiden lassen, wird über die Einteilung von Ex-Zonen entschieden.
- 1ErsetzenExplosionsfähige Stoffe durch ungefährliche ersetzen oder auf Verfahren ohne Explosionsgefahr umstellen.
- 2VermeidenDie Entstehung einer Explosion mit technischen und organisatorischen Mitteln so weit wie möglich unterbinden.
- 3SchützenDie Auswirkungen einer Explosion gering halten, etwa durch bauliche Maßnahmen, Schutzausrüstung, Löschmittel und Schulung.
Pflichten der Betriebe und Kennzeichnung
Besteht in Ihrem Betrieb Explosionsgefahr und wurden Ex-Zonen definiert, gehören diese Maßnahmen dazu:
- Bereiche kennzeichnenGelbe Warnzeichen mit schwarzem "Ex" nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010, gut sichtbar und in ausreichender Größe.
- Zündquellen ausschließenIn den betroffenen Bereichen keine Zündquellen verwenden.
- Explosionsschutzdokument führenGemäß ATEX und GefStoffV, mit Inhalten nach DGUV-Information 213-106.
- Geräte richtig kennzeichnenBetriebsmittel in Ex-Zonen müssen nach ATEX 2014/34/EU zertifiziert und nach EN/IEC 60079-0 gekennzeichnet sein, mit Angaben zu Kategorie, Zündschutzart und Temperaturklasse.
- Wiederkehrend prüfenDie Explosionssicherheit regelmäßig nach TRBS 1201 Teil 1 prüfen lassen.
Wichtig: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Die konkrete Zoneneinteilung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Ziehen Sie im Zweifel eine sachverständige Person hinzu.
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Fazit
Ex-Zonen ordnen explosionsgefährdete Bereiche nach der Häufigkeit einer gefährlichen Atmosphäre und unterscheiden dabei Gas und Staub. Die Einteilung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richtet sich nach GefStoffV und ATEX. Wichtig sind die klare Kennzeichnung von Bereichen und Geräten, das Explosionsschutzdokument und wiederkehrende Prüfungen.
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